Berufsbild der Rentenberater.
Rentenberater sind Organe der Rechtspflege
- sind von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten
- sind an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gebunden
- sind für ihre Tätigkeit Haftpflicht versichert
- unterliegen der Aufsicht der Präsidenten des Landgerichts - Amtsgerichts
- unterliegen der Schweigepflicht